Kosten

Seit dem 1.7.2022 ist psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung enthalten und wird von den Krankenkassen übernommen, wenn eine entsprechende ärztliche Anordnung vorliegt. Ich bin als psychologische Psychotherapeutin zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelas- sen. Die Anordnung kann von der Hausärztin, dem Kinderarzt oder einer Psychiaterin ausgestellt wer- den. Wird die Therapie als angeordnete Therapie über die Grundversicherung abgerechnet, erfolgt die Abrechnung gemäss gesetzlicher Vorgaben. Ihre persönliche Franchise und der Selbstbehalt sind zu beachten.

Falls eine Verrechnung über die Grundversicherung nicht möglich oder gewünscht ist, bleibt die Finan- zierung über die Zusatzversicherung oder die selbstständige Finanzierung. Weitere Finanzierungs- möglichkeiten sind die IV sowie die Opferhilfe. 

Als eidg. anerkannte Psychotherapeutin mit einer Praxisbewilligung für den Kanton Zürich bin ich anerkannte Leistungserbringerin der Zusatzversicherungen. Die Kostenbeiträge der Zusatzver- sicherungen der Krankenkassen variieren stark. Den Kostenbeitrag und die genauen Voraussetzungen klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse, am besten vor Aufnahme einer Psychotherapie.

Mein Ansatz beträgt:
180.- für eine Einzelsitzung à 60 Min. inkl. Vor- und Nachbereitung bzw. 200.- für eine Sitzung mit mehreren Teilnehmenden. Pro angefangene 15 Minuten werden 45.- bzw. 50.- verrechnet. Telefonate, Mails und Berichte werden nach Aufwand verrechnet. 

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind und im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden im voraus abgesagt werden müssen. Ansonsten werden sie verrechnet.