Kosten

Seit dem 1.7.2022 ist psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung enthalten und wird von den Krankenkassen übernommen, wenn eine entsprechende ärztliche Anordnung vorliegt. Ich bin als psychologische Psychotherapeutin zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zugelas- sen. Die Anordnung kann von der Hausärztin, dem Kinderarzt oder einer Psychiaterin ausgestellt werden. Wird die Therapie als angeordnete Therapie über die Grundversicherung abgerechnet, erfolgt die Abrechnung gemäss gesetzlicher Vorgaben. Ihre persönliche Franchise und der Selbstbehalt sind zu beachten.

Als eidg. anerkannte Psychotherapeutin mit einer Praxisbewilligung für den Kanton Zürich bin ich zudem anerkannte Leistungserbringerin der Zusatzversicherungen. Es kann jedoch sein, dass Ihre Zusatzversicherung die Kosten nicht übernimmt, da Leistungen aus der Grundversicherung gegenüber den Leistungen aus den Zusatzversicherungen «Vorrang» haben. Die Leistungen der Zusatz- versicherungen kommen in der Regel nur ergänzend zur Anwendung, d.h. für Leistungen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden (z.B. Beratung oder Coachings). Erkundigen Sie sich bitte vorgängig direkt bei Ihrer Zusatzversicherung, ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden. 

Falls eine Verrechnung über Grund- oder Zusatzversicherung nicht möglich oder gewünscht ist, bleibt die selbstständige Finanzierung. Weitere Finanzierungs- möglichkeiten sind die IV sowie die Opferhilfe.

Mein Ansatz beträgt:
180.- für eine Einzelsitzung à 60 Min. inkl. Vor- und Nachbereitung bzw. 200.- für eine Sitzung mit mehreren Teilnehmenden. Pro angefangene 15 Minuten werden 45.- bzw. 50.- verrechnet. Telefonate, Mails und Berichte werden nach Aufwand verrechnet. 

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine verbindlich sind und im Verhinderungsfall mindestens 24 Stunden im voraus abgesagt werden müssen. Ansonsten werden sie verrechnet.